Früher war alles anders. Stimmt. Damals konnten wir noch Webseiten besuchen ohne diese Cookie-Banner mit Einwilligung. Ist das nun ein Trend oder doch wieder eine neue Regelung? Wir sagen es Ihnen.

Was sind eigentlich Cookies?

Wenn wir manches Pop-Up-Fenster mit dem Cookie-Hinweis lesen, dann klingt das so, als würden Cookies unser Surfverhalten auf der Homepage zum Erlebnis machen. Bis jetzt haben wir davon wenig mitbekommen. Maximal gefühlter Mehrwert: Zugangsdaten wurden für die Webseite gespeichert…

Kein Wunder. Cookies sind tatsächlich kleine Dateien, die im Hintergrund des Browsers von Computer, Tablet und Handy abgespeichert sind. Sie teilen u.a. der Webseite mit, ob wir bereits auf der Webseite gewesen sind. Und genau da kommt die gute DSVGO ins Spiel: möglicherweise personenbezogene Daten!

Warum sollte man sich eine Einwilligung holen?

Cookies werden auch im Interesse von Unternehmen gesetzt. Cookies geben Preis wie das Klick-Verhalten auf der Homepage ist. Sie prüfen die Interaktion und erstellen so Profile, die für Marketingzwecke gedacht sein können. Je nach Art der Webseite, können diese Profile personenbezogen sein, etwa in Online-Shops wo ich mich mit meinem Namen angemeldet habe. Aber Achtung: Sobald ich den Namen im Interesse meines Anliegens einhole, benötige ich noch keinen umfachreichen Hinweis. Dieser wird nötig, wenn ich die Daten an Dritte weitergebe!

Muss ich nun auf meiner Webseite so einen Hinweis setzen?

Ja und nein. Wir raten zum „Ja“. Auf einer Homepage werden immer Cookies enthalten sein. Oft hat Ihr Hoster auf dem Server bereits Cookies. Auch wenn Sie selbst kein Interesse an Nutzerprofilen haben, Sie sollten zumindest einen Hinweis setzen. Sicher ist sicher.

Sie sollten verbindlich eine Cookie-Einwilligung einfügen, sobald Sie mit Anmeldungen/ Registrierungen, personenbezogenen Daten, einer Community, einem Shop,… arbeiten. Hier reicht dann generell nicht nur ein Hinweis, sondern eben eine Einwilligung. Bitte geben Sie gut findbar die entsprechenden Hinweise zur Verarbeitung der Daten an.

Das Kleingedruckte für Cookies

Cookies für eine Session, den Login oder den Warenkorb benötigen keinen Hinweis, wenn die Daten nicht weitergegeben werden. Cookies für Tracking und Werbung bzw. Marketing hingegen benötigen jedoch die Einwilligung! Letztere sind für den Betrieb einer Webseite nämlich nicht essentiell und fast immer mit weiteren Diensten verbunden.

Übrigens: Sollten Sie sich für ein Cookie-Hinweis „entscheiden“, dann sollten Sie dies wissen: Die Nutzung von Cookies darf in Ihrem Hinweis nicht automatisch aktiv bzw. angeklickt sein! Dies muss der Besucher Ihrer Webseite eigenhändig machen.

Rechtliches: Die Angaben in diesem Blogbeitrag entsprechen den damaligen gesetzlichen Vorgaben. Ob diese Vorgaben noch rechtlich konform sind, klären Sie bitte mit Ihrem Anwalt oder Hoster ab. Wir übernehmen keine Verantwortung.